10 Jahre Erntedankfest des Kleingärtnerverein Soutyhof
Zum 10. Mal lud die Vorsitzende Frau Grazyna Parys zum schon traditionellen Erntedankfest ein und viele Gäste folgten der Einladung. Bei hochsommerlichen Temperaturen ließen es sich die Gartenfreundinnen und Gartenfreunde gerne bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen gut gehen.
Der 1. Vorsitzende des Landesverband Saarland der Kleingärtner Herr Wolfgang Kasper und der Verantwortliche für die Versicherung der Kleingärtner Herr Günter Schroden kamen sehr gerne zu diesem Fest.
Für das leibliche Wohl war von unserer Organisationleiterin Frau Jutta Schiffer gesorgt.
Den Kindern stand die beliebte Hüpfburg zur Verfügung. Ronija Westermann schminkte wieder die Kinder und unsere Jugendbeauftragte Elvira Kuske bastelte lustige Kastanienmännchen mit den kleinen und auch größeren Kindern. In unserem riesigen Sandkasten konnten die Kinder nach Herzenslust buddeln und Sandburgen bauen.
Bei unserm jährlichen Erntedankfest heißt es auch jedes Jahr „Danke“ zu sagen, und zwar „Danke“ den Gartenpächterinnen und Gartenpächter die teils über Jahrzehnte einen Garten hegen und pflegen und ohne die so ein Fest überhaupt nicht zustande käme.
Die 1. Vorsitzende Frau Grazyna Parys und die 2. Vorsitzende Frau Friederike Detampel ehrten folgende Gartenpächterinnen und Gartenpächter:
Für 15 Jahre:
Elisabeth Staudinger, Lydia Bohlender, Julia Speth, Olga Heinz, Marina und Vladimir Gebert
Für 20 Jahre:
Alfred Bastendorf, Renata Lindner, Michaela Spang
Für 25 Jahre:
Grazyna Parys
Für 30 Jahre:
Martin Pischniok, Damian Lindner
Für 35 Jahre;
Helmut Hoffmann
40.Jahre
Thomas Wolff
Für 45 Jahre;
Rainer Konrad und Udo Preuß
Und für sagenhafte 55 Jahre.
Christel Kohl.
Die zu Ehrenden bekamen alle eine Urkunde und ein Präsent vom Verein.
Am Abend gab Frau Jenny Schutz einige schöne Lieder aus ihrem Repertoire zum Besten und wurde von den Gästen mit viel Applaus honoriert.
Ein ganz großer Dank an die fleißigen Helfer die mit Mirco Volz und Jurek Morawiec den Auf- und Abbau organisiert und durchgeführt haben.
Rundherum wieder mal ein sehr gelungenes Fest, das bis in die Nachtstunden ging.
Da schauen wir doch vertrauens- und hoffnungsvoll aus die nächsten 10 Jahre.
Friederike Detampel
DER GARTENTIPP DES MONATS OKTOBER 2025
Tipp: Aussäen und vorbereiten für den Winter
Auch im Oktober können Sie Ihren Garten sinnvoll nutzen. Jetzt ist die ideale Zeit, um Feldsalat, Spinat, Winterportulak und Mangold auszusäen – diese Sorten sind kälteverträglich und liefern noch im Spätherbst oder zeitigen Frühjahr frische Ernte. Auf der Fensterbank oder im Gewächshaus gedeihen auch Petersilie, Schnittlauch und Bärlauch gut. Wer den Boden über den Winter verbessern möchte, kann Gründüngungspflanzen wie Phacelia, Gelbsenf oder Winterroggen aussäen – sie lockern den Boden und reichern ihn mit Nährstoffen an. Zudem ist jetzt die beste Zeit, um Blumenzwiebeln wie Tulpen, Narzissen, Hyazinthen und Krokusse zu setzen. Sie benötigen die Winterkälte, um im Frühjahr kräftig zu blühen. Achten Sie darauf, dass der Boden locker und gut durchlässig ist, damit die Zwiebeln nicht faulen. Vergessen Sie nicht, junge Aussaaten regelmäßig zu gießen – auch im Herbst brauchen sie Feuchtigkeit zum Keimen.
Rasenpflege im Herbst
An nicht zu feuchten Tagen kann der Rasen weiterhin gemäht werden. Achten Sie darauf, dass der Rasen sowie der Boden nicht zu feucht sind, da das Schneidewerkzeug des Rasenmähers sonst verkleben kann. Zudem besteht die Gefahr, dass der Boden durch das Betreten oder Befahren stark verdichtet wird. Dies hätte zur Folge, dass der Rasen nicht mehr ausreichend mit wichtigen Nährstoffen versorgt wird und sich stehendes Wasser bildet, was zu Staunässe führen kann. Mit sinkenden Temperaturen stellt der Rasen sein Wachstum schließlich ein, wodurch das Mähen nicht mehr erforderlich ist. Wichtig ist es außerdem, regelmäßig das Herbstlaub zu entfernen. Laub auf dem Rasen und herabgefallene Früchte können Pilzkrankheiten begünstigen. Um dies zu verhindern, sollte der Rasen auch in den Herbstmonaten regelmäßig von Blättern und Obst befreit werden.
Heckenschneiden - was ist erlaubt und was nicht?
Wenn Sie eine Hecke im Garten haben, dürfen Sie diese nicht einfach jederzeit stark zurückschneiden. Der Grund: In Hecken leben viele Tiere – vor allem Vögel, die dort ihre Nester bauen und ihre Jungen großziehen. Wichtige Zeitspanne: Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Sträucher und ähnliche Gehölze radikal zu schneiden oder komplett zu entfernen. Das steht im Bundesnaturschutzgesetz (§39 Absatz 5). Ziel ist es, die Tiere in dieser Zeit zu schützen. Was dürfen Sie trotzdem tun? Sie dürfen Ihre Hecke vorsichtig in Form bringen – also kleine Pflegeschnitte machen. Aber bitte nur, wenn keine Nester gestört oder zerstört werden. Wann ist der richtige Zeitpunkt für größere Schnittarbeiten? Am besten führen Sie diese zwischen Oktober und Februar durch. Dann ist die Brutzeit vorbei und Sie dürfen die Hecke auch kräftiger zurückschneiden. Was passiert bei Verstößen? Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Lebensraum für Reptilien
Für Zauneidechsen, Blindschleichen und Ringelnattern können naturnahe Kleingärten wertvollen Lebensraum bieten. Alle Reptilienarten ernähren sich von Insekten, weshalb eine insektenfreundliche Bepflanzung und Gartenpflege unerlässlich ist. Da die Tiere schreckhaft sind, sollten Kleinstbiotope für Reptilien in einem eher ungestörten Teil des Gartens bzw. der Kleingartenanlage angelegt werden. Nun ist ein guter Zeitpunkt um Kleinstbiotope wie z. B. Trockensteinmauern, Stein- oder Totholzhaufen zu schaffen. Ausgewachsene Zauneidechsenmännchen suchen nämlich bereits Anfang September ihre Winterquartiere auf. Im Frühjahr benötigen Reptilien zudem Orte für die Fortpflanzung: Eidechsen legen ihre Eier in sonnigen, offenen und sandigen Stellen im Boden ab, während Ringelnattern einen warmen Kompost bevorzugen. Als wechselwarme Tiere wärmen sie sich gerne auf Steinen in der Sonne auf.
DER GARTEN IM JUNI © Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V., Oktober 2025, Fotos: BKD, Text: S. Buron u. S. v. Rekowsk
Bauen im Kleingarten
» Bauen macht Spaß. Es locken Gewächshaus, Gerätekiste, Kinderspielhaus, aufblasbarer Swimmingpool oder Umbauten an der Laube. Fordert der Vereinsvorsitzendeden Rückbau solcher Maßnahmen, gibt es großes Zähne-knirschen, da Geld und Arbeit bereits investiert wurden. Warum achtet Ihr Vorstand so streng auf die Baulichkeiten? Dies ist kein Gängelei, sondern das Einhalten rechtlicher Vorschriften. Bauliche Vorschriften gibt es in Deutschland für alle Flächen. Ist ein Grundstück z. B. im Bebauungsplan für Einfamilienhausbebauung ausgewiesen, kann es nur mit Einfamilienhäusern und nicht mit Geschosswohnungen oder Gewerbeflächen bebaut werden.
» Ebenso gelten Bauvorschriften im Kleingarten. Kleingärten sind Grünflächen. Nach Bundeskleingartengesetz darf die Parzelle nur mit einer Laube bis 24 m2 umbauter Fläche bebaut werden. Für einige Lauben gibt es gesetzlichen Bestandsschutz. Dafür ergibt sich der Pachtzins nicht aus Angebot und Nachfrage — wer den höchsten Preis bezahlen kann, erhält einen Garten — sondern ist sozial verträglich an der Nutzungsart „Grünfläche“ festgesetzt.»
Kleingartenflächen sind gepachtetes Land. Der Verein als Zwischenpächter ist als Vertragspartner des Grundstückseigentümers (Stadt Saarlouis) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die baurechtlichen Vorschriften auf den Parzellen eingehalten werden.
» Bevor Sie umbauen, schauen Sie in Ihren Pachtvertrag, die Vereinssatzung, die Gartenordnung — oder besser noch — fragen Sie Ihre Vereinsvorsitzende. Das spart Frust, Ärger und unnötige Geldausgaben für Baulichkeiten, die später mit neuem Geldaufwand rückgebaut werden müssen.
Und vergessen sie eines nicht: Jedes schlechte Beispiel in der Anlage findet Nachahmer und führt zu Unfrieden im Verein.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG)
Hochbeete setzen sich in unserer Kleingartenanlage immer mehr durch. Sie bieten viele Vorteile.