Vergabe des  Vereinsanhängers

Ab sofort ist die Organisationsleiterin, Jutta Schiffer, Garten 63, für die Vergabe des Anhängers zuständig.

Jutta Schiffer ist wie folgt erreichbar:

 

mobil:       0171 356 16 45 oder

Festnetz:   06831 4 87 04 10

per Mail:   jutta.schiffer@t-online.de

 

Bitte melden Sie die Ausleihe des Anhängers zwei Tage vorher bei Jutta Schiffer an!

Statistik                                            

 

Gärten in der Kleingartenanlage Soutyhof Saarlouis

Gesamt

Davon

Pächter/innen

mit

Geburtsland

Deutschland

In Prozent

Davon

Pächter + Pächterinnen mit Migrations-

hintergrund

In Prozent

89

36

40,45

53

59,55

 

 

Pächter/innen in der Kleingartenanlage Soutyhof  Saarlouis

Gesamt

Davon

mit Geburtsland Deutschland

In

Prozent

Davon

mit

Migrations-hintergrund

In

Prozent

148

60

40,54

88

59,46

 

 

Herkunftsland der Pächter/innen der Kleingarten-  anlage Soutyhof Saarlouis

Gesamt: 148

davon:

Deutschland

60

Polen

5

Spanien

1

Russland

29

Slowenien

2

Rumänien

1

Schlesien

27

Syrien

2

Ungarn

1

Kasachstan

18

Frankreich

1

Usbekistan

1

 

 

Staatsangehörigkeit der Pächter/innen in der Kleingartenanlage Soutyhof Saarlouis

Gesamt:                  148

davon:

Deutsch

135

Russisch

    5

Polnisch

    3

Slowenisch

    2

Syrisch

    2

Französisch

    1

Stand: 01.09.2020

R. Konrad

Gibt es zu viele Regeln im Kleingarten?

 Für das Zusammenleben der Menschen galten schon immer gewisse
Regeln. Dies zeigen bereits die zehn Gebote. Heute ist das gesetzliche Regelwerk sehr viel umfangreicher. Schnell wird da der Ruf nach Entrümpelung und Abschaffung der Vorschriften laut. Dies gerade im Kleingartenverein,wo man seine Freizeit verbringen, sich frei fühlen will. Die Freiheit des einen endet aber dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Regeln sind erforderlich, um die Interessen der anderen Gartenfreunde und das Interesse des Grundstückeigentümers zu schützen.


» Kleingartenland ist zur kleingärtnerischen Nutzung gepachtetes Land.
Die Art der Gartenbewirtschaftung und Bebauung muss per Gesetz der
kleingärtnerischen Nutzung dienen. Die bestehenden Verträge gegenüber
dem Verpächter, aber auch andere gesetzliche Vorschriften wie Bundeskleingartengesetz, Umweltgesetze und die Gartenordnung sind einzuhalten.


» Bei Anmietung einer Wohnung werden im Mietvertrag und der Hausordnung die Art der Nutzung und die vertraglichen sonstigen Pflichten festgelegt.

Ebenso ist es im Kleingarten.


» Regeln sind erforderlich. Sie sollten jedoch auf das notwendige Maß
beschränkt und klar und verständlich formuliert sein. Regeln sind nicht nur
Verbote, sie sind vielmehr „Spielregeln“ die das menschliche Miteinander
erleichtern. Sie beugen Willkür vor. Sind sie definiert und bekannt, kann die
Einhaltung dieser Regeln von jedermann befolgt werden. Dies erspart Ärger
und Mühe. So erleichtert ein Blick in den Pachtvertrag und die Gartenordnung die Frage, welche Baulichkeiten und Anpflanzungen im Kleingarten erlaubt sind und verhindert teure Fehlinvestitionen.


» Regeln dienen auch der Durchschaubarkeit und Gleichbehandlung.
Da die Vorschriften offenliegen, gelten sie für jedermann gleichermaßen.
Gesunder Menschenverstand, gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungfür das Gemeinwohl sind die tragenden Säulen jeder Gemeinschaft.

Es handelt sich bei diesem Text um eine Veröffentlichung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. www.kleingarten-bund.de(BDG)

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Gartenlaube in der Kleingartenanlage Soutyhof