Übung der Feruerwehr Saarlouis, Löschbezirk West
Gegen 17.30 Uhr kamen Herr Philipp Manger und Herr Kai Bauermann die Gartenanlage inspizieren.
Wir gingen gemeinsam in den Garten Nr. 118 und klärten mit der Familie Zenner (Pächter des Gartens 118) den Übungsablauf ab.
Es wurde bei der Übung davon ausgegangen, dass ein Autofahrer auf der Autobahn Rauch in der Gartenanlage entdeckte und die Feuerwehr verständigte.
Bei der Übung schaltete die Feuerwehr eine Nebelmaschine ein, so dass es tatsächlich rauchte, als ob es brenne.
So gegen 19.15 Uhr rückte die Feuerwehr mit 3 Feuerwehrautos bis zum Nebeneingang vor und dann ging die Übung los.
Im Anschluss kamen einige Vorschläge der Feuerwehr, was in der Anlage evtl. verbessert oder überhaupt angeregt und überdacht werden sollte.
Ein Hydrant in der Anlage zu haben, war der Vorschlag der Feuerwehr, damit sie nicht so unendlich viele Schläuche auslegen müssen. Da sagte ich gleich zu ihnen, dass sie das als Feuerwehr doch eigentlich bei der Stadt Saarlouis vorbringen müssten.
Dann kam der Vorschlag zur besseren Orientierung, weil den Gartenplan nur der Haupteinsatzleiter hat und die nachrückenden Kollegen keinen. Daher sollten doch an allen Wegabzweigungen Hinweis-Schilder angebracht werden, welche die Gartennummern in den einzelnen Richtungen angeben.
Und dann sollen wir unsere Gartenpächter anweisen, im Falle dass jemand mal die Feuerwehr rufen muss, unbedingt die jeweilige Gartennummer des Brandherdes gleich mit angeben, damit keine wertvolle Zeit verschwendet wird, und wie in diesem Übungsfall direkt der Nebeneingang angefahren werden kann.
Friederike Detampel, Stellvertretende Vorsitzende
Bauen im Kleingarten
» Bauen macht Spaß. Es locken Gewächshaus, Gerätekiste, Kinderspielhaus, aufblasbarer Swimmingpool oder Umbauten an der Laube. Fordert der Vereinsvorsitzendeden Rückbau solcher Maßnahmen, gibt es großes Zähne-knirschen, da Geld und Arbeit bereits investiert wurden. Warum achtet Ihr Vorstand so streng auf die Baulichkeiten? Dies ist kein Gängelei, sondern das Einhalten rechtlicher Vorschriften. Bauliche Vorschriften gibt es in Deutschland für alle Flächen. Ist ein Grundstück z. B. im Bebauungsplan für Einfamilienhausbebauung ausgewiesen, kann es nur mit Einfamilienhäusern und nicht mit Geschosswohnungen oder Gewerbeflächen bebaut werden.
» Ebenso gelten Bauvorschriften im Kleingarten. Kleingärten sind Grünflächen. Nach Bundeskleingartengesetz darf die Parzelle nur mit einer Laube bis 24 m2 umbauter Fläche bebaut werden. Für einige Lauben gibt es gesetzlichen Bestandsschutz. Dafür ergibt sich der Pachtzins nicht aus Angebot und Nachfrage — wer den höchsten Preis bezahlen kann, erhält einen Garten — sondern ist sozial verträglich an der Nutzungsart „Grünfläche“ festgesetzt.»
Kleingartenflächen sind gepachtetes Land. Der Verein als Zwischenpächter ist als Vertragspartner des Grundstückseigentümers (Stadt Saarlouis) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die baurechtlichen Vorschriften auf den Parzellen eingehalten werden.
» Bevor Sie umbauen, schauen Sie in Ihren Pachtvertrag, die Vereinssatzung, die Gartenordnung — oder besser noch — fragen Sie Ihre Vereinsvorsitzende. Das spart Frust, Ärger und unnötige Geldausgaben für Baulichkeiten, die später mit neuem Geldaufwand rückgebaut werden müssen.
Und vergessen sie eines nicht: Jedes schlechte Beispiel in der Anlage findet Nachahmer und führt zu Unfrieden im Verein.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG)
Hochbeete setzen sich in unserer Kleingartenanlage immer mehr durch. Sie bieten viele Vorteile.