DER GARTENTIPP DES MONATS Februar 2025
Tipp: Torffreie Substrate selbst herstellen
Torf wird oft in Pflanzenerde verwendet, doch sein Abbau zerstört Moore – wichtige Le bensräume und natürliche CO₂-Speicher. Eigenes Kompostieren ist eine ideale Möglichkeit, humusreichen Boden selbst herzustellen und Küchen- sowie Gartenabfälle sinnvoll zu ver werten. Für schwere Böden können Sand oder Perlite beigemischt werden, um die Durchlüf tung zu verbessern. Für ein nachhaltiges Gemüsebeet gibt es viele torffreie Alternativen, die gleichermaßen gute Ergebnisse liefern. Anzuchterde kann man darüber hinaus auch leicht selbst herstellen. Man benötigt dafür jeweils ein Drittel Kompost, Sand und Gartenerde. Dieses Gemisch gibt man auf ein Backblech und stellt es bei 120°C für eine Dreiviertelstunde zum Sterilisieren in den Backofen. Sobald es abgekühlt ist, kann das Anzuchtsubstrat zum Einsatz kommen. Mit torffreien Substraten schützt man die Umwelt und erhält gleichzeitig gesunde, kräftige Pflanzen. Nachhaltigkeit im Gemüsebeet ist nicht nur gut für die Natur, sondern auch für den Ertrag!
Weinreben bis Ende Februar schneiden
Weinreben können während des gesamten Winters geschnitten werden, jedoch sollte diese Arbeit bis Ende Februar abgeschlossen sein, da die Saftbewegung bei Weinreben früh einsetzt. Ein zu später Schnitt führt zu Saftaustritt („Bluten“) an den Schnittstellen, wodurch die Rebe wertvolle Nährstoffe verliert. Der Schnitt bei Weinreben wird zwischen zwei Augen durchgeführt. Die einjährigen Sommertriebe bilden das Fruchtholz, das die Blütenstände trägt. Der Trieb des Vorjahres wird dabei auf zwei Augen zurückgeschnitten, sodass ein sogenannter Zapfen zurückbleibt. Aus diesem Zapfen entwickeln sich zwei neue Austriebe: die Bogrebe, die die Früchte trägt, und der künftige Ersatzzapfen. In der Regel tragen beide Austriebe Früchte. Im darauffolgenden Jahr wird die Bogrebe entfernt, und der Zapfen erneut auf zwei Augen gekürzt. Der Zapfen ist das zentrale Erneuerungsorgan der Rebe und sorgt für deren kontinuierliche Verjüngung.
Vergessene Tulpen setzen
Wer im vergangenen Herbst versäumt hat, Tulpenzwiebeln zu pflanzen, muss nicht auf die prachtvolle Blüte verzichten – das Nachholen ist noch bis Februar möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Boden frostfrei ist und die Zwiebeln während des Winters gut aufbewahrt wurden, idealerweise kühl und trocken. Beim Pflanzen sind einige Dinge zu beachten, um den Erfolg zu sichern. Kurz vor dem natürlichen Austrieb ist der Zwiebelboden meist schon geschwollen, und erste Triebspitzen können sichtbar sein. Beides darf auf keinen Fall beschädigt werden. Statt die Zwiebeln einfach in den Boden zu drücken, sollten sie vorsichtig in ausgehobene Pflanzgruben gesetzt werden. Tulpen sind erstaunlich pflegeleicht und gedeihen an nahezu jedem Standort, egal ob sonnig, halbschattig oder sogar im Schatten. Ein bisschen Mühe bei der Pflanzung lohnt sich, denn schon wenige Wochen später verwandeln die robusten Frühblüher den Garten in ein buntes Blütenmeer.
Fehlerquellen bei Insektenhotels vermeiden
Im März machen sich die ersten Mauerbienen auf die Suche nach Nistmöglichkeiten. Eine gute Gelegenheit jetzt noch ein Insektenhotel zu bauen oder zu erwerben. Leider werden immer noch oft ungeeignete Materialien wie Tannenzapfen, Ziegelsteine oder gesplittertes Holz verwendet. Am geeignetsten sind Nisthilfen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Löcher (2–9 mm Durchmesser), die ausreichend tief sind (8–12 cm Tiefe). Beim Bohren in Holzklötze (am besten Laubhölzer) nie in das Stirnholz bohren, sondern im rechten Winkel zur Holzfaser. Die Löcher dürfen nicht ausgefranst oder gerissen sein. Dasselbe gilt für Röhrchen aus Schilf oder Bambus. Wenn nötig schmirgeln. Der beste Platz zum Aufhängen ist eine sonnige Südseite. Wichtig ist, die Umgebung mit vielen heimischen Wildpflanzen und Nektarquellen zu gestalten, damit die Wildbienen ausreichend Nahrung finden.
DER GARTEN IM JUNI © Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V., Februar 2025, Fotos: BKD, Text: S. Buron u. S. v. Rekowsk
Bauen im Kleingarten
» Bauen macht Spaß. Es locken Gewächshaus, Gerätekiste, Kinderspielhaus, aufblasbarer Swimmingpool oder Umbauten an der Laube. Fordert der Vereinsvorsitzendeden Rückbau solcher Maßnahmen, gibt es großes Zähne-knirschen, da Geld und Arbeit bereits investiert wurden. Warum achtet Ihr Vorstand so streng auf die Baulichkeiten? Dies ist kein Gängelei, sondern das Einhalten rechtlicher Vorschriften. Bauliche Vorschriften gibt es in Deutschland für alle Flächen. Ist ein Grundstück z. B. im Bebauungsplan für Einfamilienhausbebauung ausgewiesen, kann es nur mit Einfamilienhäusern und nicht mit Geschosswohnungen oder Gewerbeflächen bebaut werden.
» Ebenso gelten Bauvorschriften im Kleingarten. Kleingärten sind Grünflächen. Nach Bundeskleingartengesetz darf die Parzelle nur mit einer Laube bis 24 m2 umbauter Fläche bebaut werden. Für einige Lauben gibt es gesetzlichen Bestandsschutz. Dafür ergibt sich der Pachtzins nicht aus Angebot und Nachfrage — wer den höchsten Preis bezahlen kann, erhält einen Garten — sondern ist sozial verträglich an der Nutzungsart „Grünfläche“ festgesetzt.»
Kleingartenflächen sind gepachtetes Land. Der Verein als Zwischenpächter ist als Vertragspartner des Grundstückseigentümers (Stadt Saarlouis) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die baurechtlichen Vorschriften auf den Parzellen eingehalten werden.
» Bevor Sie umbauen, schauen Sie in Ihren Pachtvertrag, die Vereinssatzung, die Gartenordnung — oder besser noch — fragen Sie Ihre Vereinsvorsitzende. Das spart Frust, Ärger und unnötige Geldausgaben für Baulichkeiten, die später mit neuem Geldaufwand rückgebaut werden müssen.
Und vergessen sie eines nicht: Jedes schlechte Beispiel in der Anlage findet Nachahmer und führt zu Unfrieden im Verein.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG)
Hochbeete setzen sich in unserer Kleingartenanlage immer mehr durch. Sie bieten viele Vorteile.