Gießkannenparade in einem Kleingarten

Bauen im Kleingarten

 

» Bauen macht Spaß. Es locken Gewächshaus, Gerätekiste, Kinderspielhaus, aufblasbarer Swimmingpool oder Umbauten an der Laube. Fordert der Vereinsvorsitzendeden Rückbau solcher Maßnahmen, gibt es großes Zähne-knirschen, da Geld und Arbeit bereits investiert wurden. Warum achtet Ihr Vorstand so streng auf die Baulichkeiten? Dies ist kein Gängelei, sondern das Einhalten rechtlicher Vorschriften. Bauliche Vorschriften gibt es in Deutschland für alle Flächen. Ist ein Grundstück z. B. im Bebauungsplan für Einfamilienhausbebauung ausgewiesen, kann es nur mit Einfamilienhäusern und nicht mit Geschosswohnungen oder Gewerbeflächen bebaut werden.

 

» Ebenso gelten Bauvorschriften im Kleingarten. Kleingärten sind Grünflächen. Nach Bundeskleingartengesetz darf die Parzelle nur mit einer Laube bis 24 m2 umbauter Fläche bebaut werden. Für einige Lauben gibt es gesetzlichen Bestandsschutz. Dafür ergibt sich der Pachtzins nicht aus Angebot und Nachfrage — wer den höchsten Preis bezahlen kann, erhält einen Garten — sondern ist sozial verträglich an der Nutzungsart „Grünfläche“ festgesetzt.»

 

Kleingartenflächen sind gepachtetes Land. Der Verein als Zwischenpächter ist als Vertragspartner des Grundstückseigentümers (Stadt Saarlouis) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die baurechtlichen Vorschriften auf den Parzellen eingehalten werden.

 

» Bevor Sie umbauen, schauen Sie in Ihren Pachtvertrag, die Vereinssatzung, die Gartenordnung — oder besser noch — fragen Sie Ihre Vereinsvorsitzende. Das spart Frust, Ärger und unnötige Geldausgaben für Baulichkeiten, die später mit neuem Geldaufwand rückgebaut werden müssen.

Und vergessen sie eines nicht: Jedes schlechte Beispiel in der Anlage findet Nachahmer und führt zu Unfrieden im Verein.

 

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG)

Hochbeete setzen sich in unserer Kleingartenanlage immer mehr durch. Sie bieten viele Vorteile.

Kinderuni in der Kleingartenanlage Soutyhof